Lt. Arbeitsrechtler Portz ist die Zigarettenpause eine Erfindung der Raucher und nicht länger schützenswert. Eine Raucherpause ist keine zulässige Arbeitsunterbrechung wie z.B. der Gang zur Toilette. Der Chef kann verlangen, dass die Raucher für die Zeit der Zigarettenpause ausstempeln.

Lt. Arbeitsrechtler Portz ist die Zigarettenpause eine Erfindung der Raucher und nicht länger schützenswert. Eine Raucherpause ist keine zulässige Arbeitsunterbrechung wie z.B. der Gang zur Toilette. Der Chef kann verlangen, dass die Raucher für die Zeit der Zigarettenpause ausstempeln.